Sie haben 3 geringfügig Beschäftigte eingetragen, aber die Summe ergibt nicht 4? Das ist so gewollt. Lesen Sie weiter, warum.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach Anzahl der Inhaber bzw. Geschäftsführer und nach der Anzahl der im Betrieb Beschäftigten.
Im Sinne eines möglichst fairen Berechnungsmodells fließen Teilzeitmitarbeiter, Heimarbeiter (einfache Tätigkeiten) und Auszubildende nur anteilig in die Berechnung ein.